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Leitungswasser

Leitungswasser gilt in Deutschland als sicheres Lebensmittel und unterliegt regelmäßigen Kontrollen. Diese Kontrollen beziehen sich jedoch auf festgelegte Parameter und enden in der Regel am Übergabepunkt des Wasserversorgers.

Wasserwerk

Aufbereitung und Kontrolle nach TrinkwV

Übergabepunkt

Ende der Verantwortung des Versorgers

Öffentliches Leitungsnetz

Kommunale Verteilinfrastruktur ohne individuelle Kontrolle

Hausnetz

Keine routinemäßige Kontrolle

Ihr Wasserhahn

Qualität möglicherweise verändert

Faktoren, die die Qualität beeinflussen

Hausinstallationen

Alte Rohre, Materialien wie Blei oder Kupfer können das Wasser beeinflussen.

Stagnation

Stehendes Wasser in Leitungen kann Keimwachstum fördern.

Materialqualität

Leitungsalter und verwendete Materialien variieren stark.

Lokale Gegebenheiten

Regionale Unterschiede in der Wasserqualität und -aufbereitung.

Unkontrollierte Schadstoffe

Folgende Stoffgruppen können im Leitungswasser nachweisbar sein, werden aber nicht routinemäßig geprüft:

  • PFAS (Ewigkeitschemikalien)
  • Bisphenole (z. B. BPA)
  • Arzneimittelrückstände
  • Pestizide und Herbizide
  • Endokrine Disruptoren
  • Mikro- und Nanoplastik

Leitungswasser ist damit rechtlich zulässig, aber nicht zwangsläufig frei von unerwünschten Begleitstoffen oder für alle Nutzungssituationen gleichermaßen geeignet.